Ich setze mich für Sie ein
Telefon: 08331 / 6408419

Verkehrsrecht

Sie sind im Verkehr (auf der Strasse) unterwegs.
Ihr (vielleicht neuer) Wagen wird bei einem Verkehrsunfall zerstört.

Was tun?
Wie bekomme ich heraus, gegen wen ich mich wenden muß?
Wer ist Halter des unfallverursachenden Fahrzeugs?
Kann ich mir einen Ersatzwagen beschaffen?
Oder einen Mietwagen?
Bekomme ich Schmerzensgeld?
Wie schnell geht das?
Kann ich einen Vorschuß einfordern?
Muß ich am Unfallort eine Aussage machen?
Bin ich daran gebunden?
Brauche ich Zeugen?
Wen kann ich als Zeugen benennen?
Meine Frau saß im Wagen.
Können Sie diese ebenfalls vertreten?
Brauche ich einen Anwalt oder kann meine Versicherung den Unfall nicht ebenso regulieren?
Wieviel kostet der erste Anruf in der Kanzlei?
Wer trägt die Kosten einer etwaigen Klage?
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und kein Geld – kann ich trotzdem klagen?

…ein kurzer Überblick…soll helfen:
Wenn Sie sich an den Anwalt Ihrer Wahl wenden, sollte der erst einmal sämtliche Halterdaten ermitteln. Der Zentralruf der Autoversicherer hilft.

Akteneinsicht bei der Polizei oder zuständigen Staatsanwaltschaft auch.
Die Höhe des Nutzungsausfalls hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (Kategorie des Kraftfahrzeugs, Wiederbeschaffungsdauer etc.).

Grundsätzlich sollten Sie am Unfallort keine Angaben machen.

Sie können jede Person als Zeugen/Zeugin benennen, der/die das Unfallgeschehen beobachtet hat – Familienmitglieder sind insoweit keineswegs ausgeschlossen.

Der erste Anruf in der Kanzlei kostet nichts, die Beratung hingegen schon.

D.h., wenn bereits am Telefon beraten wird, werden im Vorfeld entsprechende Gebühren vereinbart.
Die Kosten einer Klage trägt die Gegenseite, wenn den Mandanten/die Mandantin am Unfall selbst keinerlei Schuld trifft.

In diesem Fall können Sie ohne weiteres auch dann klagen, wenn Sie kein Geld haben und auch keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde.